GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Contrast Media GbR
Inhaber Clemens Bley & Peter Tacken
Stand: 18.03.2008
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Auftraggeber und der Contrast Media GbR.
Bedingungen des Auftraggebers haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
2. Auftragserteilung und Bestätigung
Die Auftragserteilung soll schriftlich erfolgen. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler zu
Lasten des Kunden. Unsere Angebote sind freibleibend. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt
sich aus dieser der Auftragsinhalt und -umfang. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich
vor.
3. Kosten, Wetterrisiko, drehvorbereitende Maßnahmen
Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 10 Stunden.
Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die
Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen
Umfang enthalten.
Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten
Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden nach Beleg dieser
Kosten in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Contrast Media GbR zurückzuführen sind.
Für die Herstellung eines Konzeptes, Storyboards oder Drehbuchs kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen
werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das
Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies der
Contrast Media GbR spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen und die Kosten hierfür zu tragen.
Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden der
Contrast Media GbR verursacht wurde, z.B, durch einen Geräte- oder Materialschaden, kann
der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.
Der Auftraggeber trägt die Kosten für eventuell von ihm veranlasste fachliche Beratung.
4. Herstellung
Vorproduktion-, bzw. Dreharbeiten beginnen frühestens nach Unterzeichnung des Werkvertrages bzw. nach
schriftlich erteilter Auftragserteilung durch den Kunden ( z.B. per E-Mail).
Wird ein Konzept, Storyboard oder Drehbuch bzw. vorbestehende Filmwerke oder Filmszenen vom
Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, sind die zur weiteren Bearbeitung
erforderlichen Rechte an die Contrast Media GbR zu übertragen.
Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt der Contrast Media GbR.
Die Contrast Media GbR hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten über Ort und
vorgesehene Abläufe der Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung zu unterrichten.
Im Rahmen der Filmproduktion hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter vor der Endfertigung des
Films die Abnahme der Sichtungskopie vorzunehmen. Die Sichtungskopie kann vor Ort im Studio der Contrast
Media GbR eingesehen werden, per DVD zugesandt oder von der Contrast Media GbR beim Auftraggeber
vorgeführt werden.
Nach einwandloser Abnahme der Sichtungskopie durch den Auftraggeber bzw. seines Bevollmächtigten gilt die
Umsetzung der Filmidee als abgenommen.
Verlangt der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes Änderungen des Werkes, so gehen diese Änderungen
zu seinen Lasten. Die gewünschten Änderungen sind uns schriftlich mitzuteilen. Die Contrast Media GbR
hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten
dieser Änderungen zu unterrichten. Die Contrast Media GbR ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen
vorzunehmen.
Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Konzept/Storyboard/
Drehbuch Änderungsvorschläge seitens der Contrast Media GbR eingebracht werden, die zu
Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Auftragsebers bzw. seines Bevollmächtigten.
Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt für
Änderungswünsche des Auftraggebers entsprechend.
Vergrößert sich der Umfang eines Projekts auf Wunsch des Auftraggebers, nachdem von Seiten der Contrast
Media GbR ein Angebot erstellt wurde, so ist der damit verbundene Arbeitsaufwand in einem
neuen Angebot festzuhalten und laut der aktuellen Preisliste abzurechnen. Das ursprünglich abgegebene
Angebot verliert damit seine Gültigkeit.
5. Haftung und Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche gegen Contrast Media GbR sind unabhängig vom Rechtsgrund,
insbesondere aufgrund von Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen
Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen
ausgeschlossen, es sei denn, Contrast Media GbR hat vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.
Soweit Contrast Media GbR dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf
den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn
ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche gegen Contrast Media GbR verjähren 6
Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Wenn und soweit die
Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Contrast Media GbR.
Leistungsstörungen, die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von Contrast Media GbR
beruhen, hat dieser dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten, ganz unabhängig davon, aus welchen Gründen
diese Schwierigkeiten auftreten. Insbesondere entstehen dem Auftraggeber hieraus keinerlei Rechte gegen
Contrast Media GbR.
6. Veröffentlichte Inhalte
Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes vom Auftragnehmer an Contrast Media GbR, stellt dieser Contrast Media GbR von jeglicher Haftung für den Inhalt frei. Die Veröffentlichung der vom Auftraggeber gemachten Angaben, Grafikeinbindungen etc. ist ausdrücklich gewünscht und wird von Contrast Media GbR nicht auf Rechte Dritter überprüft.
7. Datensicherheit und Verwendung von Fremddaten
Der Auftraggeber stellt Contrast Media GbR von Ansprüchen Dritter hinsichtlich überlassener
Daten jeglicher Art frei. Der Auftraggeber stellt vor Übermittlung dieser Daten Sicherheitskopien her und stellt
Contrast Media GbR von der Haftung für einen evtl. Datenverlust frei.
8. Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber
Wurde der Werkauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens der Contrast Media GbR
zurück, sind 20% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor Drehbeginn und Drehbeginn, sind 30% des vereinbarten
Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Tritt der Auftraggeber nach Drehbeginn zurück, sind 50% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in
Rechnung zu stellen. Sollten die bereits getätigten Aufwendungen diese jeweilige Summen überschreiten, so
sind diese zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen
nachzuweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer ist.
Wurde ein Auftrag für einen Tagesjob, z.B. Buchung eines EB Teams oder Postproduktion erteilt und tritt der
Auftraggeber ohne Verschulden seitens der Contrast Media GbR 24 Stunden vor Drehbeginn
bzw. Auftragsbeginn zurück sind 50% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Tritt der Auftraggeber eines Tagesjobs 12 Stunden vor Drehbeginn bzw. Auftragsbeginn zurück sind 80% des
vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Contrast Media GbR.
10. Urheberrecht (Copyright)
Das Urheberrecht (Copyright) an VHS-Kopien, Video-CD-Kopien, DVD-Kopien und Blu-Ray Disk sowie einer Internetversion erhält der Auftraggeber in dem im Angebot festgelegten Umfang ausgelieferter Kopien. Das Urheberrecht (Copyright) an aufgenommenem Video-Material, an dem Masterband sowie an angefertigten Sicherheitskopien des Masterbandes verbleibt bei Contrast Media GbR. Die Übernahme des Urheberrechts (Copyrights) an und die Aushändigung von aufgenommenem Video-Rohmaterial, dem Masterband sowie angefertigten Sicherheitskopien des Masterbandes durch den Auftraggeber ist gegen eine Pauschalvergütung möglich und bedarf der Schriftform. Alle übertragenen Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Wird ein Filmwerk von der Contrast Media GbR hergestellt, so sichert sie zu, über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für Konzept/Storyboard/Drehbuch (ausgenommen, wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen) zu verfügen, insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von der Contrast Media GbR verwaltet werden. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, damit einverstanden zu sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) von der Contrast Media GbR vorgenommen werden. Mit der Ablieferung des Filmmasters geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Filmwerk bei der Contrast Media GbR oder bei einer von ihr beauftragten Kopieranstalt gelagert wird.
Die Contrast Media GbR ist berechtigt, ihren Firmennamen und/oder ihr Firmenzeichen als Copyrightvermerk oder zum Zwecke der Eigenwerbung zu zeigen. Die Contrast Media GbR darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite), anlässlich von Wettbewerben und Festivals herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn der Film seitens des Auftraggebers abgenommen ist. Die Urheberrechte an den von der Contrast Media GbR oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Drehbüchern, Konzepten, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und ähnlichen Unterlagen verbleiben bei der Contrast Media GbR, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens der Contrast Media GbR.
11. Zahlungsbedingungen
Die Honorarsumme wird innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Auslieferung des Vertragsgegenstandes auf Rechnung fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges stellt Contrast Media GbR dem Auftraggeber eine Mahngebühr in Höhe von 7,50 € in Rechnung. Des weiteren werden ab dem 30sten Tag ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Auftragsproduktionen unter 7000 Euro zzgl. MwSt. gilt: 1/2 bei Auftragserteilung, 1/2 bei Lieferung des Masters. Bei Auftragsproduktionen über 7000 Euro zzgl. MwSt. gilt: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bis 5 Tage vor Drehbeginn, 1/3 bei Lieferung des Masters.
12. Sonstige Bestimmungen
Falls mehrere Auftraggeber oder Koproduzenten als Vertragspartner des Auftraggebers der Contrast Media GbR den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber der Contrast Media GbR Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die namentliche Bekanntmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet.
Änderungen des Werkvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Contrast Media GbR.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck nahe kommt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen sowie Gerichtsstand ist Hamburg
AGB downloaden als pdf
AGB der Contrast Media GbR Inhaber Clemens Bley & Peter Tacken Kedenburgstraße 44 22041 Hamburg